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   LSG Hessen, 14.07.2005 - L 8/14 KR 399/03   

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https://dejure.org/2005,12351
LSG Hessen, 14.07.2005 - L 8/14 KR 399/03 (https://dejure.org/2005,12351)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.07.2005 - L 8/14 KR 399/03 (https://dejure.org/2005,12351)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - L 8/14 KR 399/03 (https://dejure.org/2005,12351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflichtigkeit des Arbeitsentgelts aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Begriff des Arbeitsentgelts; Tatbestandsmerkmal des Arbeitslohns im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung; Auszahlung von Australien Nuggets als Sachzuwendung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsentgelt - Goldmünzen Australien Nuggets" - Beitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auch Nuggets sind Arbeitslohn

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auch Nuggets sind Arbeitslohn

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2005 - L 8/14 KR 399/03
    Dies kann zum einen der Fall sein, wenn die Betriebsfeier als solche nach Art, Dauer oder Häufigkeit unüblich ist oder die Höhe der Zuwendungen so bemessen ist, dass der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer ein solches Eigengewicht erhält, dass das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Förderung des Betriebsklimas nicht mehr weitaus überwiegt (BFH, Urteil vom 22. Mai 1992, VI R 85/90, BStBl. II 1992, 655).

    Nach Überzeugung des Senats ist die Regelung über die Pauschalversteuerung schon deswegen nicht anzuwenden, da es sich bei den an die Beigeladenen zu 1) bis 6) gezahlten Australien Nuggets um eine Zuwendung von Geld handelt, die nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, bei Überschreiten eines Höchstbetrages, der sich aus den jeweils gültigen Lohnsteuerrichtlinien ergibt, je teilnehmenden Arbeitnehmer ein derartiges Eigengewicht erhält, dass sie stets in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten ist (BFH, Urteil vom 25. Mai 1992, VI R 85/90, BStBl. II 1992, 655).

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92

    Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2005 - L 8/14 KR 399/03
    Eine Betriebsveranstaltung ist anzunehmen, wenn die vom Arbeitgeber für Betriebsangehörige durchgeführte Veranstaltung allen Arbeitnehmern - was hier der Fall war - des Betriebes oder einer Abteilung offen steht (BFH, Urteil vom 4. August 1994, VI R 61/92, BStBl. II 1995, 59).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 3/96

    Kein fester Pauschsteuersatz für anläßlich einer Betriebsveranstaltung

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2005 - L 8/14 KR 399/03
    Dies gilt zum einen für den Wert der Betriebsveranstaltung als solcher und zum anderen die Zuwendungen, die durch das Programm der Betriebsveranstaltung bedingt und für die Betriebsveranstaltung auch nicht untypisch sind, wohl aber wegen ihres bleibenden Wertes als untypisch eingestuft werden, wie etwa Tombolagewinne oder Losgewinne (BFH, Urteil vom 7. Februar 1997, VI R 3/96, BStBl. II 1997, 365).
  • FG Köln, 07.10.2004 - 15 K 5594/02

    Goldmünzen anstelle von Weihnachtsgeld stellt Sachbezug dar

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2005 - L 8/14 KR 399/03
    Damit stellt sich die Art der Zuwendung der Australien Nuggets als eine bloße Zahlungsmodalität eines - ohnehin freiwillig an Arbeitnehmer zu zahlendes - so genannten Weihnachtsgeldes in Form von Goldmünzen dar (so auch für Krügerrand-Münzen FG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2004, 15 K 5594/02, juris STRE2005570005 ).
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